Coronabedingte Zugangsregeln für den Bogenplatz

(Zuletzt aktualisiert am 26.10.22)

Aktuell gibt es keinerlei coronabedingte Einschränkungen.

Der folgende Text ist aktuell nicht gültig.

Die folgenden Regeln werden ggf. den aktuell herrschenden Verordnungen und Erfahrungen angepasst. Kleinere Änderungen werde ich ggf. farblich kennzeichnen.

Da allgemein trotz hoher Infektionszahlen die Stimmung auf lockern steht, gelten bis auf weiteres folgende Regeln:

  • Der Bogenplatz ist ab dem 1. April wieder geöffnet. (Auch für Tagesgäste)
  • Für Tagesgäste gilt eine 2G-Regel. Sie wird stichprobenartig mit Hilfe der CovPassCheck-App überprüft.
    Wer ohne gültigen QR-Code auf dem Bogenplatz angetroffen wird, erhält Hausverbot bis der QR-Code nachgereicht wird.
  • Für Jahreskartennutzer bleibt die Reservierung von Nutzungszeiten im ORS zwingend bis alle mir ihren 2G-Nachweis gezeigt haben (vermutlich nicht vor Ende des Jahres 2022).
  • Wie bisher werden Jahreskartennutzer, die mir ihren 2G-Status gezeigt haben permanent im ORS freigeschaltet und können dann beliebige Zeiten reservieren.
  • Nicht freigeschaltete Jahreskartennutzer (NFJ) können mir ihren negativen Corona-Test zeigen und werden dann innerhalb der Gültigkeit des Testergebnis für das ORS freigeschaltet und können auch nur innerhalb dieser Gültigkeit Zeiten für den Bogenplatz reservieren.
  • Für den Erwerb oder die Verlängerung einer Jahreskarte ist ein aktueller 2G Nachweis erforderlich.

Wenn spätestens Ende des Jahres nur noch 2G-Jahreskartennutzer da sind, kann man vieles einfacher regeln, da wir dann nicht mehr durch das asoziale Verhalten der Impfverweigerer in unserer Freiheit eingeschränkt werden.

DIE FOLGENDEN BISHERIGEN REGELN SIND DAMIT AB DEM 1. APRIL BIS AUF WEITERES AUSSER KRAFT GESETZT

Sie bleiben aber im Text, da ich sie bei Bedarf wieder aktivieren werde. Ansonsten können sie ignoriert werden.

Diese Regeln dienen vor allem mir als Richtschnur, was ich wann machen werde und den Nutzern als Orientierungshilfe, was zu tun ist.

Sie sind insofern nicht verbindlich oder vollständig, als dass ich mir das Recht herausnehme, bei insbesondere böswilligen Versuchen die Regeln zu umgehen, diese sinngemäß trotzdem anzuwenden.

  1. Ab sofort werde ich bis auf weiteres nur noch neue Jahreskarten bzw. Jahreskartenverlängerungen an Geimpfte, Genesene oder Gleichgestellte (Nutzer die unter Punkt 2.3.5. fallen), verteilen (2G).
    Beim Erhalt einer Jahreskarte ist also immer ein entsprechendes Zertifikat, Altersnachweis oder Attest vorzulegen.
  2. Da die gültige bzw. angekündigte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Einschränkungen für Outdoor-Aktivitäten oder Kontaktbeschränkungen beinhaltet, die sich auf den Bogenplatz übertragen lassen, gelten ab Sonntag den 21.11.21 bis auf weiteres folgende Regeln:
    1. Der Bogenplatz wird für Tagesgäste gesperrt.
    2. Ungeimpfte dürfen den Bogenplatz nur dann nutzen, solange die folgende Kontaktobergrenze nicht erreicht ist.
      1. Die Kontaktobergrenze beträgt aktuell max. 5 Personen aus 2 Haushalte.
      2. Wird diese Grenze erreicht, haben alle Ungeimpften unverzüglich den Bogenplatz zu verlassen.
      3. Für Geimpfte oder Genesene (und Gleichgestellte) gibt es keine Kontaktobergrenze.
    3. Auf dem Bogenplatz gilt eine kontrollierte 3G-Regelung.
      D.h. im Einzelnen:
      1. Eine erfolgreiche Zeitreservierung im ORS ist ab diesem Zeitpunkt eine notwendige Voraussetzung für die Nutzung des Bogenplatzes. Und zwar ausschließlich in der dort reservierten Zeit.
        1. Es muss die Anzahl aller Begleit- oder Aufsichtspersonen, Zuschauer oder Gäste im ORS eingetragen werden.
        2. Dem eintragenden Nutzer müssen die Kontaktdaten seiner Begleitung bekannt sein.
        3. Nicht eingetragene Begleit- oder Aufsichtspersonen, Zuschauer oder Gäste haben keinen Zutritt und dürfen das Gelände nicht betreten.
      2. Begleit- oder Aufsichtspersonen, Zuschauer oder Gäste müssen ebenfalls die kontrollierte 3G Regeln erfüllen und ggf. die Kontaktbeschränkungen einhalten.
        1. Für deren Kontrolle ist jedoch der zugehörige Nutzer verantwortlich (siehe hierzu 2.3.3.). Regelverstöße fallen auf den Nutzer zurück und werden ihm angelastet.
      3. Jeder Nutzer muss seinen Impf-, Genesenen- oder zertifizierten Teststatus bei mir überprüfen lassen.
        1. Selbsttests reichen nicht aus.
        2. Schnelltests sind 24 Stunden gültig, PCR-Tests 48 Stunden.
        3. Zertifikate werde ich ausschließlich mit der App „CovPassCheck“ überprüfen. Die entsprechenden Nachweise müssen also mit dieser App kompatibel sein. (z.B. Corona-Warn-App, Digitales COVID-Zertifikat der EU)
        4. Je nach Situation kann die Testmöglichkeit entfallen (2G) oder verschärft werden (nur PCR-Test: 3G+). Dies wird im ORS veröffentlicht.
        5. Für den korrekten 3G-Status von Begleit- oder Aufsichtspersonen, Zuschauern oder Gästen (siehe 2.2.2.) ist der jeweilige Nutzer verantwortlich.
      4. Getestete müssen den Nachweis vor jeden einzelnen Besuch erbringen.
        Genesene und Geimpfte müssen das nur einmalig (bzw. bis zum Ablauf ihres Status) machen.
        1. Die Daten der Genesenen und Geimpften werde ich in einer nicht digital auslesbaren Form dauerhaft speichern.
        2. Sobald 2G ein Ablaufdatum erhält, werde ich in entsprechenden Abständen die Zertifikate erneut überprüfen.
      5. Nutzer, die sich nicht impfen lassen können, müssen mir das entweder per Ausweisdokument (Alter) oder ärztlichen Attest nachweisen. Nach erfolgreicher Prüfung werden sie „Geimpften oder Genesenen“ gleichgestellt. Ich werde jedes einzelne Attest genauestens prüfen*.
        1. Auch diese Daten werde ich in einer nicht digital auslesbaren Form speichern.
        2. Die Atteste werde ich einscannen, um sie später überprüfen zu können. Nach der Prüfung werde ich die Scans löschen, soweit sie nicht im Falle einer Anzeige als Beweismittel dienen.
        3. Sollte in meinen Augen der Verdacht bestehen, dass es sich um ein Gefälligkeitsattest* handelt, werde ich einmalig anbieten ein anderes Attest eines anderen Arztes vorzulegen. Handelt es sich auch hier um ein Gefälligkeitsgutachten* wird der Zugang zum Bogenplatz bis auf weiteres verweigert.
          Weitere Folgen sind nicht ausgeschlossen.
        4. Habe ich den Verdacht, dass es sich um ein gefälschtes Attest handeln könnte, werde ich das zur Anzeige bringen.
          Weitere Folgen sind nicht ausgeschlossen.
      6. Jeder Nutzer ist selbst dafür verantwortlich, vor Ablauf des mir vorgelegten Impf- oder Genesenenstatus einen aktualisierten Status (z.B. nach erfolgter Booster-Impfung) vorzulegen.
        1. Die Aktualität des 2G-Status werden regelmäßig per Stichproben überprüft.
      7. Nutzer mit abgelaufenen Zertifikaten werden Nutzern ohne Zertifikate gleichgestellt und gleich behandelt.
        1. Sie können mit Ablauf der Gültigkeit ihres Zertifikates den Bogenplatz nicht weiter nutzen.
        2. Sobald ein aktualisiertes Zertifikat vorliegt und ich dies überprüft habe, kann der Bogenplatz wieder genutzt werden.
    4. An einem Ziel ist nur ein einziger Haushalt gleichzeitig erlaubt. Dabei zählt der Bereich für das intuitive Schießen mit seinen vielen Zielscheiben und der Bogenspielplatz jeweils als ein Ziel.
    5. Folge von Verstößen
      1. Sollte ich jemanden auf dem Bogenplatz antreffen, der sich nicht angemeldet hat bekommt er i.d.R. sofort einen Platzverweis.
        Weitere Folgen sind nicht ausgeschlossen.
      2. Sollte ich jemanden auf dem Bogenplatz antreffen, der mir sein Status nicht mitgeteilt hat, oder dessen Status ausgelaufen ist, bekommt er i.d.R. sofort einen Platzverweis. Er hat eine Woche Zeit mir seinen aktualisierten, gültigen 2G-Status vorzulegen. Sollte er das nicht tun, erlischt mit sofortiger Wirkung seine Jahreskarte.
        Weitere Folgen sind nicht ausgeschlossen.
      3. Sollte ich jemanden mit gefälschten Nachweisen oder Attesten erwischen, werde ich ihn anzeigen und es erlischt mit sofortiger Wirkung seine Jahreskarte und er bekommt Platzverbot.
        Weitere Folgen sind nicht ausgeschlossen.
      4. Ungeimpfte, die den Bogenplatz nicht unaufgefordert und unverzüglich verlassen, wenn die Kontaktobergrenze erreicht ist und/oder Diskussionen auslösen oder sich in anderer Weise sträuben, verlieren mit sofortiger Wirkung ihre Jahreskarte und bekommen Platzverbot.
        Weitere Folgen sind nicht ausgeschlossen.

* Für den Nachweis eines Gefälligkeitsgutachtens reicht es mir, wenn der ausstellende Arzt dafür bekannt ist, solche auszustellen. Im Internet spricht sich das ganz schnell rum. Ein Attest eines solchen Arztes ist für mich immer ein Gefälligkeitsattest.

Wegen der Renitenz einiger Impfverweigerer habe ich die zu erwartenden Folgen bei Missachtung der folgenden Regeln sehr deutlich formuliert. Außer diesen braucht sich aber niemand gestresst zu fühlen. Keiner hat mehr Verständnis für Schusseligkeit als ich, wenn man mal was übersehen oder vergessen hat.

Die oben erwähnten weiteren Folgen behalte ich mir auch bei kleineren Versäumnissen ausdrücklich vor, sobald ich merke, dass es sich nicht nur um ein Versehen, sondern um Renitenz handelt. Das mindeste, was dann passiert, ist der Verlust der Jahreskarte und Platzverbot.

Genauso behalte ich mir vor, in Einzelfällen andere Maßnahmen zu ergreifen oder auch mal ein Auge zuzudrücken.