(Entwurf)
A. Vertragspartner und -gegenstand
- Bogenplatzinhaber (Inhaber): Ist derjenige, der den Bogenplatz pflegt und die Nutzung gemäß der im folgenden genannten Bedingungen zur Verfügung stellt, oder ein von ihm autorisierter Stellvertreter.
- Karteninhaber: Ist der Bogenschütze, der die Nutzung des Bogenplatzes gemäß dieser Bedingungen in Anspruch nimmt.
- Jahreskarte: Ist eine Karte, die den Karteninhaber autorisiert den Bogenplatz gemäß der hier beschriebenen Bedingungen zu nutzen. Sie ist nur für den Karteninhaber und mit dessen Unterschrift gültig und ist nicht an Dritte übertragbar.
- Bogenplatz (Platz): Ist der durch Sicherheitshinweise abgegrenzte und als Bogenplatz gekennzeichnete Bereich zwischen dem Industriepark Giesbert und dem Flüsschen Kahl.
- Vertragsabschluss: kommt erst zustande, wenn der Karteninhaber seine persönliche aktuell gültige, vom Inhaber unterschriebene Jahreskarte erhält und diese selbst unterschreibt.
B. Vertragsdauer und -gültigkeit
- Die Jahreskarte ermöglicht es dem Karteninhaber vier Quartale lang den Bogenplatz gemäß der Platzordnung zu nutzen.
- Die jeweiligen Quartale beginnen am
1. Januar (Winterquartal (WQ)
1. April (Frühlingsquartal (FQ))
1. Juli (Sommerquartal (SQ))
1. Oktober (Herbstquartal (HQ)) - Eine Verlängerung der Jahreskarte ist jeweils um ein weiteres Jahr möglich `(siehe F. Verlängerung)`.
- Es gilt immer die aktuelle Version dieser Geschäftsbedingungen, die auf der Website des Bogenplatzes veröffentlicht ist.
- Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden dem Karteninhaber per Mail oder auf der Website des Bogenplatzes bekannt gemacht.
- Wird die Jahreskarte in der _ersten_ Hälfte eines beliebigen Quartals erstanden, dann gilt als Ende der Laufzeit das Ende des dritten darauf folgenden Quartals. `Beispiel: Erwerb am 14. Februar (so gerade noch innerhalb der ersten Hälfte des Winterquartals (WQ)) Ende der Laufzeit am 31.12. (Ende des Herbstquartals) (Ende des dritten darauf folgende Quartals (FQ, SQ, HQ)
- Wird die Jahreskarte in der _zweiten_ Hälfte eines Quartals erstanden, dann gilt als Ende der Laufzeit das Ende des vierten darauf folgenden Quartals. `Beispiel: Erwerb am 15. Februar (gerade am Beginn der zweiten Hälfte des Winterquartals (WQ)) Ende der Laufzeit am 31.03. (Ende des Frühlingsquartals) (Ende des vierten darauf folgende Quartals (FQ, SQ, HQ, WQ)`
- Nach Ablauf der Vertragsdauer oder nach einer Kündigung ist keine weitere Nutzung des Bogenplatzes mehr möglich.
C. Nutzung und Haftung
- Die Nutzung des Bogenplatzes geschieht ausschließlich auf eigenes Risiko. Er ist jederzeit für sein Tun und Lassen selbst verantwortlich. Der Inhaber haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, die durch das Betreten oder die Nutzung des Bogengeländes entstehen.
- Der Karteninhaber haftet für alle Sachschäden, die über den normalen Gebrauch und die normale Abnutzung des Bogenplatzes hinausgehen.
- Der Inhaber verpflichtet sich, den Bogenplatz in einem nutzbaren Zustand zu halten (näheres siehe unter `G. Zustand des Bogenplatzes`).
- Der Schütze verpflichtet sich die Platzordnung zu befolgen.
- Dem Karteninhaber ist bewusst, dass er sich auf einem naturnahen Gelände befindet und verhält sich entsprechend.
D. Geblockte Termine
- Nutzbare Zeit: Der Bogenplatz kann von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang an sieben Tagen die Woche genutzt werden. Darüber hinaus gehende Nutzung ist nur in Ausnahmefällen nach Absprache möglich. Das entspricht im Jahresdurchschnitt einer nutzbaren Zeit von 12 Stunden täglich, 365 Tage im Jahr.
- Die Nutzung des Bogenplatzes kann durch geblockte Termine innerhalb der nutzbaren Zeit eingeschränkt werden.
- Geblockte Termine können auf dem Kalender der Website des Bogenplatzes eingesehen werden.
- Termine können auch kurzfristig insbesondere für Wartung oder Reparatur geblockt werden. Diese können aus technischen Gründen nicht immer zeitnah auf der Website vermerkt werden.
E. Erwerb der Jahreskarte
- Der Erwerb einer Jahreskarte kostet 160 Euro und ist erst vollzogen, wenn der Karteninhaber seine, vom Inhaber unterschriebene Karte erhalten und selbst unterschrieben hat.
- Die Nutzung des Bogenplatzes ist gemäß der Platzordnung sofort nach Erhalt der Karte möglich.
F. Verlängerung der Jahreskarte
- Die Verlängerung einer Jahreskarte kostet 120 Euro.
- Eine Verlängerung ist nur innerhalb der Gültigkeitsdauer einer vorhandenen Jahreskarte möglich. Ist diese abgelaufen muss die Jahreskarte neu erworben werden.
- Der Karteninhaber bekommt bei jeder Verlängerung eine neue Karte. Die Alte verliert mit dem Erhalt der Neuen ihre Gültigkeit.
G. Zustand des Bogenplatzes
- Parkbereich: ist der Teil des Bogenplatzes der zum Parken der Fahrzeuge reserviert ist.
- Aufenthaltsbereich: ist der Teil des Bogenplatzes, der zwischen Parkbereich und Schießbereich liegt.
- Schießbereich: ist der Teil des Bogenplatzes, der ab der markierten Schießlinie bis zu den jeweiligen Zielen reicht.
- Auslaufbereich: ist der Teil des Bogenplatzes, der hinter den Scheiben beginnt und bis zum Ende des eingezäunten Bogenplatzgeländes reicht.
- Sicherheitsbereich: ist der Teil des Bogenplatzes, der seitlich neben dem Schieß- und Auslaufbereich liegt und hinter der Einzäunung beginnt und bis zum Rand des eingezäunten Bogenplatzgeländes bzw. bis zum gegenüberliegenden Ufer der Kahl reicht.
- Der Bogenplatz gilt als nutzbar, wenn
a. der Rasen im Park-, Aufenthalts-, Schieß- und im Auslaufbereich erkennbar gemäht oder dementsprechend kurz ist (eine durchschnittliche Rasenhöhe von 15cm sollte nur kurzzeitig überschritten werden),
b. mindestens eine der im Schießbereich stehenden Ziele einem regulären Beschuss ohne Funktionsverlust standhält, und
c. die Schießlinie vor den funktionsfähigen Scheiben anhand von Bodenmarkierungen eindeutig erkennbar ist. - Der Karteninhaber hat bei Mängeln unverzüglich den Inhaber zu verständigen oder diese, soweit möglich und zumutbar selbst zu beheben (z.B. Umgestürzte Scheibenständer). Der Inhaber hat eine Woche Zeit, den Mangel zu beheben.
- Der Sicherheitsbereich muss nicht gemäht werden.
- In Fällen von Nutzungsausfällen, verursacht durch höhere Gewalt, wie Sturm- oder Flutschäden, ist ein Anspruch auf eine außerordentliche Kündigung ausgeschlossen.
H. Datenschutz
- Der Inhaber ist für die Einhaltung der aktuellen Regeln des Datenschutzes (DSGVO) verantwortlich.
- Der Inhaber weist dem Karteninhaber auf seine Rechte bzgl. seiner persönlichen Daten gesondert hin, indem er auf der Jahreskarte Links zu entsprechenden Informationen bekannt macht.
- Der Karteninhaber bestätigt mit dem Erwerb der Jahreskarte diese Informationen erhalten zu haben. (siehe A.5.)
I. Vorzeitige Kündigung der Jahreskarte
- Der Karteninhaber hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn
– der Inhaber den Bogenplatz in mehr als 10% der nutzbaren Vertragslaufzeit nicht in einem nutzbaren Zustand erhält. `(siehe Punkt G.5.)`
– die geblockten Termine 10% der nutzbaren Vertragslaufzeit übersteigt (bei angenommenen 12 Stunden pro Tag).
– eine Änderung dieser Geschäftsbeziehungen innerhalb der Vertragslaufzeit erfolgt. - Die Kündigung des Karteninhabers gilt zum Beginn des nächsten Quartals.
- Bei einer gültigen Kündigung durch den Karteninhaber werden nicht genutzte Quartale anteilsmäßig vom Inhaber erstattet.
- Der Inhaber hat ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn
– der Karteninhaber einmalig schwerwiegend gegen die Platzordnung verstößt.
– der Karteninhaber wiederholt gegen die Platzordnung verstößt. - Die Kündigung des Inhabers gilt sofort. Eine weitere Nutzung des Bogenplatzes ist nicht mehr möglich.
- Ein Anspruch auf Erstattung der entgangenen Nutzungszeit besteht bei einer Kündigung durch den Inhaber grundsätzlich nicht.
- Eine Kündigung hat in allen Fällen schriftlich (Brief oder Mail) zu erfolgen.
- Der Erhalt einer Kündigung muss vom Empfänger unverzüglich bestätigt werden.
- Sollte eine Bestätigung innerhalb von 14 Tagen nicht erfolgen, so ist der Beleg einer Versendung eines Kündigungsschreibens per Einschreiben als Nachweis der erfolgten Kündigung ausreichend. Als Kündigungstermin gilt das Datum des Beleges.
J. Überwachung der Bogenplatznutzung
- Der Inhaber hat das Recht jederzeit die Identität des Karteninhabers und die Gültigkeit der Jahres- bzw. Schnupperkarte zu überprüfen. Daher müssen die Karteninhaber ihre Karte bei Nutzung des Bogenplatzes griffbereit zu haben.
- Dem Inhaber ist es erlaubt, auf dem Bogenplatz zwecks Überwachung der Aktivitäten Videokameras zu installieren. Der Bogenplatz wird in diesem Fall entsprechend gekennzeichnet.
- Die gemachten Aufnahmen werden lediglich zeitlich befristet gespeichert und regelmäßig gelöscht. Sie können aber zur Beweissicherung von der Löschung ausgeschlossen werden. Eine weitergehende Nutzung oder Aufbewahrung ist dem Inhaber nicht gestattet.
K. Salvatorische Klausel
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit dieser Geschäftsbedingungen im Übrigen unberührt.
- An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die Geschäftsbedingungen als lückenhaft erweisen.